Das Risiko einer Insolvenzanfechtung bleibt trotz einer Reform des Anfechtungsrechts für Sie als Unternehmen groß. Unter gewissen Voraussetzungen können Insolvenzverwalter Zahlungen von Ihnen zurückverlangen, die Sie von einem in der Insolvenz befindlichen Kunden erhalten haben. Dieses Risiko können Sie mit einer Anfechtungsversicherung abfangen. Entweder als Zusatzversicherung zu einer bestehenden Kreditversicherung oder als Stand-Alone-Lösung.
Das Wichtigste in Kürze
- Sie komplettieren Ihre Kreditversicherung und schützen sich gegen die Folgen einer Insolvenzanfechtung.
- Sie sichern sich gegen direkte Schäden aus der Rückzahlung sowie Anwaltskosten ab.
- Sie wählen zwischen flexiblen Versicherungssummen aus.
Meldet einer Ihrer Kunden Insolvenz an, kann der Insolvenzverwalter unter bestimmten Umständen an Sie geleistete Zahlungen anfechten und zurückfordern, um sie in die Insolvenzmasse einfließen zu lassen. Dadurch werden Sie plötzlich mit Ansprüchen aus Zahlungen konfrontiert, die Sie längst für abgeschlossen gehalten haben. Auch die im Jahre 2017 vorgenommene Reform des Anfechtungsrechts kann daran nicht wirklich etwas ändern.
Für Sie als Gläubiger ergibt sich daraus ein äußerst schlecht zu kalkulierendes Risiko: Durch die Anfechtungen leben Ihre schon bezahlten Forderungen wieder auf. Auch wenn die Rückforderungen nun auf vier Jahre beschränkt sind, können sie in ihrer Höhe ein Vielfaches des Kreditlimits Ihrer Warenkreditversicherung umfassen und so unter Umständen Ihre Liquidität gefährden.
Schutz bietet hier eine Anfechtungsversicherung. Mit ihr sichern Sie zusätzlich die Ausfälle aus Insolvenzanfechtungen ab, wenn durch diese das Kreditlimit Ihrer Hauptversicherung überschritten wird. Die Insolvenzanfechtungspolice kann singulär oder als Zusatz zur Warenkreditversicherung abgeschlossen werden. Lassen Sie durch uns kostenfrei prüfen, ob Ihre Warenkreditversicherung ausreicht, um Sie gegen Insolvenzanfechtungen zu schützen.