Factoring ist heute in einer Vielzahl von unterschiedlichen Varianten verfügbar. Daher sollten Sie bei der Wahl der Factoring-Art nicht nur Ihre Branche, den Jahresumsatz und die Struktur Ihrer Debitoren berücksichtigen, sondern auch, ob ein offener Umgang mit dem Thema gegenüber Ihren Abnehmern geplant ist.
So setzen Sie beispielsweise beim offenen Factoring Ihren Abnehmer schriftlich vom Verkauf Ihrer Forderungen in Kenntnis. Dieser überweist dann den offenen Rechnungsbetrag direkt an die Factoring-Gesellschaft. Möchten Sie jedoch vorerst nicht, dass Abnehmer vom Verkauf der Forderung wissen, bietet sich ein stilles Factoring an.
Bei der Einführung von Factoring im Unternehmen ist es wichtig, alle Abteilungen mit möglichen Berührungspunkten in den Prozess einzubinden. Dies betrifft vor allem die Buchhaltung, das Mahnwesen und Inkasso sowie das Controlling.
Beim Inhouse-Factoring - das nach wie vor am stärksten nachgefragt wird – verbleibt die Debitorenbuchhaltung beim Forderungsverkäufer. Beim Full-Service-Factoring hingegen wird das Rechnungs- und Mahnwesen von der Factoring-Gesellschaft übernommen. Diese Form gewinnt an Bedeutung, denn bei Expansionszielen treten oft wesentliche Aufgaben, wie die Notwendigkeit einer aktuellen Buchhaltung und ein schnelles Mahnwesen im Unternehmen in den Hintergrund. Das ist gefährlich - für den Cashflow, die eigene Liquidität und Bonität. Hier schafft das Full-Service- Factoring die nötige Entlastung und Unterstützung.
Was beinhaltet der Factoring-Standardvertrag?
Viele Factoring-Anbieter orientieren sich bei ihren Verträgen am Standardvertrag, der seinerzeit vom Deutschen Factoring Verband konzipiert wurde. Eine Verpflichtung dazu besteht jedoch nicht. Einige Punkte sind aber allgemein üblich: Da beim Factoring Geldforderungen aus Waren- und Dienstleistungsgeschäften verkauft werden, muss die Forderung natürlich rechtsbeständig und abtretbar sein. Die Haftung hierfür übernehmen Sie als Forderungsverkäufer. Dafür übernimmt beim echten Factoring die Factoring-Gesellschaft das Risiko der Zahlungsunfähigkeit der Kunden i. d. R. zu 100 %. Nachdem die Forderungen abgetreten wurden, werden normalerweise 80 % - 90 % des Forderungsvolumens überwiesen. In der Regel erfolgt dieser Liquiditätszuwachs innerhalb von 48 Stunden. Sobald die verkaufte Forderung beglichen wurde, wird die restliche Summe ausbezahlt. Bei einer beglichenen Forderung werden also 100 Prozent der Forderungssumme ausbezahlt.
Wie berechnen sich die Kosten für einen Factoring-Vertrag?
Die Kosten für ein Factoring berechnen die Anbieter durch mehrere Faktoren:
- Eine Factoringgebühr (i.d.R. % auf den Umsatz), die administrative Kosten und das vollständige Ausfallrisiko basierend auf Unternehmenskennzahlen abdeckt.
- Dem Zinssatz der Vorfinanzierung (i.d.R. Marge + 3 Monats Euribor), der vertraglich vereinbart ist.
- Eine Prüfgebühr (Betrag X pro Debitor/Jahr), die die Kosten für die Beurteilung der Schuldnerbonität enthält.
Darüber hinaus verlangen einige Anbieter noch Zusatzkosten für die einmalige Implementierung und Bereitstellung des Factorings sowie laufende Bearbeitungsgebühren pro Rechnung, Audit-, Debitorenanlage- und weitere Gebühren.
Die Laufzeiten von Factoring-Verträgen sind sehr unterschiedlich. Von 3 Monaten bis zu mehreren Jahren können Sie sich an einen Anbieter binden. Im Allgemeinen ist ein Jahresvertrag sinnvoll, der bei Bedarf anschließend auch verlängert werden kann. Bei zu kurzer Laufzeit rechtfertigt meist der Aufwand für das Implementieren von Factoring die Vorteile durch Nutzung von Skonti oder Rabatten nicht. Daher sollte Factoring auch als langfristiger Prozess und nicht als einmaliges Projekt angesehen werden.
Unternehmen, die erstmalig mit einer Factoring-Gesellschaft zusammenarbeiten, sollten sich nicht zu lange binden. Treten Probleme in der Zusammenarbeit auf, kann ein Wechsel in absehbarer Zeit stattfinden. Die Kündigungsfrist beträgt üblicherweise drei Monate zum Vertragsende.
Vorsicht bei Vorverträgen!
Von Vorverträgen sollten Sie als Unternehmen absehen, da dadurch die Handlungsoptionen begrenzt werden. Sie binden sich an eine Factoring-Gesellschaft, die dann ergebnisoffen prüft, ob eine Zusammenarbeit realisiert wird. Da diese Prüfung oftmals sehr lange dauert und Sie in dieser Zeit nicht mit anderen Factoring-Gesellschaften verhandeln dürfen, verlieren Sie nicht nur wertvolle Zeit, sondern Ihnen entgehen vielleicht auch bessere Konditionen bei anderen Gesellschaften.
Dynamischer Markt - viele Anbieter
Derzeit existieren viele Anbieter auf dem Factoring-Markt. Daher sollten die Angebote der einzelnen Gesellschaften verglichen und mit den Zielen des eigenen Unternehmens abgestimmt werden - dies schützt vor teuren Fehlern. Qualifizierte Unterstützung von Fachmaklern wie merkurfinanz bringt Ihnen eine Übersicht der Angebote und gewährleistet die regelmäßige Überprüfung der Konditionen und ggf. Anpassung an die Unternehmensentwicklung.