Kreditversicherungs- und Factoring-Verträge sehen in der Regel vor, dass Sie den Gesamtumsatz gegen Forderungsausfall versichern bzw. die Gesamtforderungen verkaufen. Was tun, wenn der Bedarf nach Absicherung oder Finanzierung auf einen Kunden oder sogar nur ein Projekt beschränkt ist?

Hier kommt die Einzelabsicherung und/oder das Einzelfactoring ins Spiel: Bei diesen Absicherungs- und Finanzierungsmodellen handelt es sich um die Absicherung und/oder Finanzierung eines einzelnen Kunden mit revolvierendem Umsatz (Single Buyer Policy Cover) oder eines einzelnen Projekts mit einem Kunden (Single Risk Cover). Es wird nicht alles versichert, sondern nur der Umsatz mit einem speziellen Kunden, der z.B. lange Zahlungsziele oder hohe Rechnungsbeträge aufweist. Dabei werden Ihre Rechnungen i.d.R. zu 90 % Prozent ohne Finanzierung und zu 100 % mit einer Finanzierung vor einem Forderungsausfall abgesichert.

Das Antragsverfahren der Einzelabsicherung ist denkbar einfach. Benötigt werden dafür die Firmierung und Adresse des zu versichernden Kunden, die geplante Umsatzhöhe, Zahlungskonditionen, evtl. Produktionsdauer sowie der maximale Außenstand.

Die Single Risk Cover Police deckt ein breites Spektrum an Risiken ab:

  • Fabrikationsrisiko (Pre-Shipment-Risk): alle Selbstkosten bis zur Lieferung, inklusive „Bestellerrisiko“
  • Politische Risiken: Transfer- oder Zahlungsverbote, politisch veranlasste Import- oder Exportverbote, auch bei Drittlandsfertigung
  • Delkredere-Risiko (Post-Shipment-Risk) bei langfristiger Ratenrückzahlung
  • Nicht-Transfer des Kaufpreises durch Insolvenz der ausländischen Akkreditivbank
  • Einfache Nichtzahlung („Protracted Default“) inklusive Inkasso weltweit

Die Single Risk Cover bietet Ihnen Schutz für Ihre in- und ausländischen Projekte mit Laufzeiten von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Die maximale Zeitspanne, Einzelheiten des Engagements und die Prämien hängen vom Rating des Importlandes und der Bonität Ihres Käufers ab. Während der Versicherungsdauer findet ein permanentes Bonitätsmonitoring statt. Auch ausländische Tochtergesellschaften in der EU können in den Versicherungsschutz integriert werden. Außerhalb der EU werden nationale Lösungen angeboten.

Bei Bedarf kann auf diese Absicherung, insbesondere auf die Single Buyer Policy Cover (revolvierender Umsatz), auch die erwähnte Finanzierungslösung aufgesetzt werden, das sogenannte Einzelfactoring. Das Antragsverfahren entspricht dem aller anderen klassischen Factoring-Lösungen, verursacht jedoch nominal höhere Kosten. Es bietet Ihnen aber ein Höchstmaß an Flexibilität.

Einzelforderungen können direkt angekauft werden, sobald eine Rechnung verifiziert wurde. Je nach Factor erfolgt die Auszahlung noch am gleichen Tag der Rechnungseinreichung. Einzelfactoring lässt sich für zahlreiche Branchen und auch kleinere Firmen darstellen. Bei Werkverträgen, im Maschinenbau sowie bei Leistungen nach VOB im Handwerk und Baunebengewerbe ist die Dokumentation (Abnahmeprotokoll) der erbrachten Leistung ausschlaggebend.

Die Voraussetzungen für ein Einzelfactoring sind i.d.R.:

  • Rechnungsankauf ausschließlich von Debitoren mit Sitz im Inland
  • Debitoren verfügen über sehr gute Bonität
  • Die Forderungslaufzeit (Zahlungsziel) liegt maximal bei 90 Tagen
  • Sie arbeiten bereits langfristig mit Ihren Kunden zusammen; vorzugsweise über bestehende Rahmenverträge
  • Forderungen dürfen zum Zeitpunkt der Andienung nicht überfällig sein

Das beschriebene Absicherungs-und Finanzierungsmodell ist sehr gefragt, wird jedoch nicht von allen Kreditversicherungs- und Factoring-Gesellschaften angeboten. Gerne unterstützen wir Sie bei der Angebotseinholung. Füllen Sie hierfür einfach die Vordeklaration Single-Risk-Cover aus, senden diese an merkurfinanz zurück und wir kümmern uns um den Rest! Oder kontaktieren Sie uns einfach.